- dazwischenschlagen
- da|zwị|schen|schla|gen <st. V.; hat:in diese Auseinandersetzung, diesen Streit o. Ä. mit Schlägen eingreifen, um ihn zu beenden, um die Ordnung o. Ä. wiederherzustellen:als die Demonstranten nicht wichen, schlug die Polizei dazwischen.
* * *
da|zwị|schen|schla|gen <st. V.; hat: in diese Auseinandersetzung, diesen Streit o. Ä. mit Schlägen eingreifen, um ihn zu beenden, um die Ordnung o. Ä. wieder herzustellen: als die Demonstranten nicht wichen, schlug die Polizei dazwischen.
Universal-Lexikon. 2012.